TERMINVEREINBARUNG
Eine Behandlung in meiner Praxis erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung. Der erste Kontakt ist das Anamnesegespräch. Ich nehme mir Zeit für jeden Patienten und die Behandlung. Aus diesem Grund vergebe ich täglich nicht mehr als 6 Behandlungstermine. Bitte rufen Sie bei Terminwünschen rechtszeitig an, da es zu Wartezeiten kommen kann. Bei Schmerzpatienten bemühe ich mich um eine zeitnahe Terminvergabe.


Sprechen Sie bitte Ihr Anliegen mit Namen und Telefonnummer auf den Anrufbeantworter, ich rufe Sie in der Regel noch am gleichen Tag, spätestens aber am Folgetag, zurück. Oder schreiben Sie mir eine Email.  Auch hier bemühe ich mich in dringenden Krankheitsfällen um schnelle Erledigung.

 

Rufen Sie mich einfach an. Ich freue mich auf ein Kennenlernen.

Telefon: 08131.35 55 95

ÖFFNUNGSZEITEN
D, Mi, Do 9:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 19:00 Uhr

Freitag 9:00 - 13:00 Uhr

Montags ist die Praxis geschlossen.

TERMINÄNDERUNG
Bei Terminänderungen bitte ich Sie um Mitteilung, 24 Stunden vor dem Termin.

Spätere Mitteilungen muss ich mit 60 Euro Pauschale in Rechnung stellen.

ERSTATTUNG
Heilpraktiker nehmen nicht am System gesetzlicher Krankenversicherungen teil.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.
Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses (GebüH) beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Klienetn - unabhänbgig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung - in voller Höhe zu begleichen.